Foto: “zisi”
Mit dem nächsten Heimspiel - Samstag den 13. November 2021, 19:00 Uhr - wird entsprechend der aktuellen Maßnahmenverordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten für Hallenbesucher*innen die 2-G-Regelung schlagend.
Der Zutritt zur LINZ AG Eisarena ist damit grundsätzlich nur noch für Personen ab der Vollendung des zwölften Lebensjahres ausschließlich mit gültigem “2-G-Nachweis” – dh geimpften oder genesene Personen – möglich. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der G-Nachweispflicht ausgenommen und müssen somit kein Testergebnis vorweisen.
Für Personen, die zwar die 1. Dosis, aber noch nicht die 2. Dosis der Corona-Schutzimpfung erhalten haben, gibt es eine Übergangsfrist bis 06.12.2021. In diesen Fällen gilt der Impfnachweis über die 1. Dosis zusammen mit einem gültigen PCR-Test (72 Stunden) als gülter 2-G-Nachweis.
Bei Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter) wird der Ninja-Pass dem 2-G-Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis. Anmerkung: Alle Tests einer Schulwoche müssen jedoch vorliegen.
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